Allgemeine REisebedingungen
Mein / Unser Kind darf an der Ferienfreizeit der Pfarreiengemeinschaft Ochtendung-Kobern auf der Insel Ameland vom 21.08. – 04.09.22 teilnehmen.
Aufsichtspflicht und allgemeine Verhaltensregeln:
Ich / Wir übertrage(n) die Aufsichtspflicht für die Zeit der Freizeit der Freizeitleitung und dem Betreuerteam.
Ich / Wir erlaube(n) meinem / unserem Kind:
» das Baden im Meer unter Aufsicht eines Betreuers (bewachter Badestrand)
» die Teilnahme an den üblichen, außerhalb der Unterkunft stattfindenden Freizeitaktivitäten, z.B. Wanderungen (auch geführte Wattwanderung), Fahrradtouren (Helmpflicht!), kurzzeitiges Verlassen des Geländes in Begleitung mindestens zweier weiterer Teilnehmer ohne Betreuer, Inselrallye.
Ich/wir setze(n) mein/unser Kind davon in Kenntnis, dass es den Anordnungen der Freizeitleitung und dem Betreuerteam Folge zu leisten hat.
Ich/wir nehme(n) zur Kenntnis, dass mein/unser Kind von der weiteren Teilnahme an der Freizeit ausgeschlossen werden kann, wenn es die Anweisungen zur Schadensvermeidung nicht befolgt. In diesem Fall werden wir Sie unterrichten, so dass Sie Ihr Kind vor Ort abholen können. Ist Ihnen das nicht möglich, werden wir es auf Ihre Kosten nach Hause bringen lassen.
Für Beschädigungen, die ein Kind durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder durch Zuwiderhandlung gegenüber Anweisungen der Freizeitleitung verursacht, übernehmen die Personensorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter die Haftung.
Umgang mit Fotos:
Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die von meinem/unserem Kind während der Veranstaltung gemachten Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit (Print und Online) des Trägers genutzt werden dürfen. Bei diesen Fotos wird es sich um Aufnahmen von Gruppensituationen handeln. Portraits und Detailaufnahmen werden zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit nicht verwendet. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht. Ein Honorar wird nicht gezahlt. Die Erklärung gilt grundsätzlich für eine zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzte Nutzung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Trägers. Die Einwilligung kann jedoch jederzeit schriftlich oder per Mail widerrufen werden.
Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass Bilder meines/unseres Kindes in einer passwortgeschützten Cloud hochgeladen werden.
Not- und Krankheitsfälle:
Für den Fall der Mitnahme in einem Kfz der Freizeitleitung bin ich/sind wir mit den versicherungsrechtlichen Schadensregulierungen des Bistums Trier einverstanden.
Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die Freizeitleitung einer unaufschiebbaren ärztlichen Maßnahme zustimmen darf, wenn ich/wir nicht zu erreichen bin/sind.
Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass im Einzelfall Pflaster geklebt, Zecken selbst entfernt sowie Salben verabreicht werden dürfen, z.B. gegen Sonnenbrand oder gegen Juckreiz bei Mückenstichen.
Ich habe/wir haben mein/unser Kind auf die Gefahr von Zecken nach einem Aufenthalt im Wald und auf Wiesen hingewiesen. Es weiß, dass es auch selbst regelmäßig seinen eigenen Körper absuchen sollen und sich bei einem Biss sofort bei den Betreuungspersonen melden soll.
Ich habe/wir haben den Belehrungsbogen „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz“ gelesen und weiß/wissen, dass die Teilnahme meines/unseres Kindes an der Ameland-Ferienfreizeit ausgeschlossen ist, wenn mein/unser Kind zum Zeitpunkt der Durchführung an einer Krankheit nach §34 des Infektionsschutzgesetztes leidet.
Am Tag der Gepäckverladung ist eine zusätzliche Erklärung bezüglich der dann aktuellen Pandemielage und des dann aktuellen Gesundheitszustandes des Kindes mitzubringen. Die Veranstalterin informiert Sie zu gegebenem Zeitpunkt.
Stornierungsbedingungen:
Ich/wir akzeptiere(n), dass der bezahlte Beitrag pro Kind nur dann komplett zurückerstattet werden kann, wenn der Vernstalter die Maßnahme aufgrund der Vorgaben des Bistums oder gesetzlichen/behördlichen Anordnungen/Verboten absagt.
Findet die Fahrt statt und einzelne Teilnehmende sagen ab, etwa da sie Krankheitssymptome aufweisen/an Covid-19 erkrankt sind/sich in Quarantäne befinden oder weil sie sich vor einer Ansteckung fürchten, müssen wir zur Deckung der bereits etstandenen Kosten eine Entschädigungspauschale erheben. Die Höhe dieser Entschädigung entspricht dem Beitrag bei einer regulären Annulierung durch den Teilnehmenden.
Bei Rücktritt einzelner Teilnehmenden von der verbindlichen Anmeldung müssen wir zur Deckung der Kosten bei Annullierung von Woche 12 bis Woche 8 vor der Freizeit 40% des Beitrags einbehalten, von Woche 7 bis Woche 3 70% und in den 14 Tagen vor der Freizeit den kompletten Beitrag, ebenfalls bei Nichtteilnahme ohne vorherigen Rücktritt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Änderungen der Daten im Anmeldeformular:
Sollte sich an den Angaben in der Einverständniserklärung kurzfristig etwas ändern, muss dies der Freizeitleitung schriftlich und unterschrieben spätestens bei der Abfahrt am Bus mitgeteilt werden. Ohne schriftliche Bestätigung werden keine Medikamente verabreicht. Im Gepäck der Kinder befindliche Medikamente werden eingezogen, wenn der Freizeitleitung keine Einnahmebestätigung vorliegt.