Freizeitordnung

– Bitte besprecht diese Punkte mit Eurem Kind / Euren Kindern –

In jeder Freizeit gibt es Spielregeln, ohne die ein Gemeinschaftsleben nicht funktioniert. Wir bitten Euch alle, sich an diese Spielregeln zu halten – umso angenehmer werden die zwei Wochen auf Ameland für uns alle.

  • Jedes Kind hat sich so zu verhalten, dass kein anderes Kind gefährdet oder verletzt wird. Den Anweisungen der Betreuer:innen und der Freizeitleitung ist unbedingt zu folgen.
  • Das Rauchen und der Konsum von Alkohol sind nicht erlaubt (Jugendschutzgesetz).
  • Mit Spielen, Bastelmaterial, Fahrrädern, Mobiliar, Geschirr etc. ist so umzugehen, dass nichts beschädigt wird oder verloren geht. Entstandene Schäden oder Verluste sind durch die Verursacher:innen bzw. deren Eltern / personenberechtigte Personen zu ersetzen. Fahrräder, Spiele, Bastelmaterial werden nur in Absprache mit den dafür verantwortlichen Betreuern ausgehändigt.
  • Für verlorene und beschädigte Reiseausrüstung wird seitens der Veranstalterin nicht gehaftet.
  • Das Eigentum eines Anderen ist grundsätzlich nur mit dessen / deren Einverständnis zu nutzen.
  • Das Taschengeld wird aus Sicherheitsgründen von der Freizeitleitung verwaltet.
  • Das Entfernen vom Haus ist grundsätzlich nur unter Begleitung eines Betreuers / einer Betreuerin oder in Absprache mit ihm / ihr ausnahmsweise in Gruppen von mindestens drei Personen innerhalb des abgesprochenen Bereichs erlaubt. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor die Ausnahmeerlaubnis zu streichen.
  • Eltern-, Verwandten- und Bekanntenbesuche können wir mit Rücksichtnahme auf die Freizeitgemeinschaft nicht erlauben.
  • Zur Vermeidung von Heimweh darf keine Post an die Kinder versendet werden.
  • Die Teilnahme an den wählbaren Gruppenprogrammen ist verpflichtend.
  • Smartphones, -watches, Mobiltelefone, Kameras und andere elektronische Geräte dürfen mit Rücksicht auf das Gemeinschaftsleben – und auch wegen der Gefahr von Beschädigungen – nicht mitgebracht werden.
  • Taschenlampen dürfen mit Rücksicht auf die ungestörte Nachtruhe der anderen Teilnehmer nicht benutzt werden.
  • Laserpointer dürfen weder mitgebracht noch vor Ort käuflich erworben werden. In Deutschland ist der Verkauf an Kinder und Jugendliche verboten, auf Ameland können diese frei erworben werden. Wegen der Gefahr von Augenschädigungen ist der Besitz von Laserpointern während der Freizeit streng verboten!
  • Verstößt ein Kind zum wiederholten Male gegen die Freizeitordnung oder gefährdet es das Wohlergehen anderer, so dass die Betreuer:innen nicht mehr ihrer Aufsichtspflicht genügen können, kann es auf Kosten der Eltern / personenberechtigten Personen nach Hause geschickt werden. Von dem Anmeldebeitrag wird nichts zurückerstattet. Die Entscheidung trifft die Freizeitleitung in Absprache mit den Betreuern. Die Eltern  / personenberechtigten Personen werden vorher hierüber informiert.

Ihr Ameland-Team

Fähigkeiten

Gepostet am

Mai 25, 2021

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